DEHOGA-Rechtsschutz

Exklusiv als Mitglied: Die betriebliche Rechtsschutzversicherung

Ab dem 1. Januar 2024 werden Sie als Mitglied des DEHOGA Saarland e.V. automatisch betrieblich rechtsschutzversichert sein. Möglich wird das durch einen Gruppenvertrag, den der DEHOGA Saarland mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG abgeschlossen hat. Diese wird im Saarland durch die Saarland Versicherungen vertreten. Vertragspartner ist also der DEHOGA Saarland, nicht Sie persönlich. Sie müssen daher bestehende Verträge bei Ihrem Rechtsschutzversicherer nicht kündigen! Sollten Sie also trotz der bereits über den DEHOGA-Rechtsschutz abgesicherten Risiken Ihre alten Verträge beibehalten wollen, besteht keine ungültige Doppelversicherung. Der Gruppenvertrag bietet jedoch erhebliche Einsparpotentiale, deshalb sollten Sie in jedem Fall ihren aktuellen Vertrag überprüfen lassen (siehe FAQ´s)

Nicht nur gut beraten - auch gut abgesichert!

Als Mitglied im DEHOGA Saarland profitieren Sie nicht nur von der kostenlosen Rechtsberatung in allen unternehmensrelevanten Rechtsfragen, sondern auch von der DEHOGA-Rechtsschutzversicherung, dem DEHOGA-Rechtsschutz.

Was kostet der DEHOGA-Rechtsschutz?

Die Kosten des DEHOGA-Rechtsschutz sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Was beinhaltet der DEHOGA-Rechtsschutz ?

Ihr Versicherungsschutz besteht ab dem 1.Januar 2024 aus drei Bausteinen: dem Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A), dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S) und dem Gewerberaum-Rechtsschutz (Baustein G). Diese drei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche Ihres unternehmerischen Risikos ab. Der neue inkludierte Rechtsschutz-Gruppenvertrag ergänzt ideal die rechtliche Beratung Ihres Verbandes, die Sie natürlich weiterhin im gewohnten Umfang in Anspruch nehmen können. Dazu gehört vor allem die Vertretung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz durch den Verbandsjuristen.

Unternehmer-Rechtsschutz Baustein A

  • Arbeits-Rechtsschutz in zweiter Instanz *
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
* die Beratung und Vertretung übernehmen in erster Instanz die Verbandsjuristen

Spezial-Straf-Rechtsschutz Baustein S

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz *
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
* inkl. Rechtsschutz bei Vorsatzvergehen

Gewerberaum-Rechtsschutz Baustein G

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzvergehen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Eigentum, Pacht, Miete; auch für den Bierliefervertrag als Teil des Pachtvertrags

Die Highlights

Unternehmer-Rechtsschutz

Als Unternehmer kommt man häufig in Situationen, in denen man anwaltliche Hilfe braucht. Hier einige Beispiele für den Unternehmerrechtsschutz nach Baustein A

Die Leistungen einer Mitarbeiterin von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Gästebeschwerden. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Diese geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor. In diesem Fall werden Sie in der ersten Instanz durch den Verband vertreten. Sollte es in die zweite Instanz gehen, greift der DEHOGA-Rechtsschutz.

Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.

Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.

Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.

Ihre Mitarbeiterin fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.

Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.

Ein Gast hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen eine Rechtsanwältin.

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Gastronomie und Hotelgewerbe

Die Gesetzeslage in Deutschland ändert sich ständig – nicht einfach, hier den Überblick zu behalten. Hinzu kommen die Verstärkung der gesetzlichen und behördlichen Kontrollen, das hohe Umweltbewusstsein sowie eine zunehmende Klage- und Anzeigebereitschaft. Mit der steigenden Zahl der Ermittlungsverfahren steigt auch Ihr strafrechtliches Risiko. Ebenso müssen Sie aufgrund der gestiegenen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits mit höheren Kosten rechnen. Als Unternehmer oder Unternehmerin sind Sie nicht nur für sich selbst, sondern grundsätzlich auch für das Verhalten Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich und haben gerade bei rechtlichen Auseinandersetzungen die finanziellen Konsequenzen zu tragen.

Strafrechtlich besonders relevante Bereiche sind beispielsweise:

  • Hygienevorschriften
    • Küche
    • Berufsbekleidung
    • Salmonellengefahr
    • Sanitäranlagen
  • Wirtschaftsdelikte
    • Illegale Beschäftigung
    • Nichtabführung von Sozialabgaben
    • Nichtversteuerte Überstunden
    • Steuerhinterziehung
  • Sicherheitsvorschriften
    • Elektroanlagen in Gasträumen
    • Innen-/Außenbeleuchtung
    • Sicherheitseinrichtungen in Bädern und Gästezimmern
  • Jugendschutz
    • Alkoholabgabe an Minderjährige
    • Zeitlimit für Minderjährige bei Abendveranstaltungen
  • Ruhestörung
    • Lärmschutzverordnung
    • Missachtung der Sperrzeiten
  • Feuerpolizeiliche Vorschriften
    • Fluchtwege
    • Fehlender Brandschutz
  • Betriebsstättenrisiko
    • Arbeitsrechtliche Vorschriften
    • Unfallverhütung
  • Verstoß gegen das gesetzliche Rauchverbot

Gewerberaum-Rechtsschutz

Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

Sie werden von Ihrer Vermieterin mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.

Ein Nachbar Ihres Unternehmens behauptet, dass ihn die von Ihrem Grundstück ausgehenden Lärmemissionen übermäßig belasten, und verlangt umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen. Sie möchten sich wehren.

Auf Ihrem Firmengelände stürzt eine Kundin bei Glätte und verletzt sich. Sie wirft Ihnen vor, den Weg nicht gestreut zu haben. Sie müssen sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren.

Die Grundsteuer wurde nach Ihrer Ansicht durch die Behörde falsch berechnet. Sie legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Die Behörde geht jedoch nicht auf Ihre Argumentation ein. Hiergegen erheben Sie Klage.

Das Wichtigste kompakt

Wer ist versichert?

Der versicherte Mitgliedsbetrieb und sein(e) Inhaber für die gewerbliche Tätigkeit. Ausgenommen sind passive Mitglieder und Fördermitglieder des DEHOGA Saarland e.V.

Die vom versicherten Mitgliedsbetrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit

Welche Kosten sind abgesichert?

Kosten eines Rechtsanwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen)

Gerichtskosten

Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden. Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens

Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher)

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist unbegrenzt

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

300 Euro pro Rechtsschutzfall

Die Selbstbeteiligung entfällt komplett, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung abschließend erledigt ist

Die Selbstbeteiligung reduziert sich im Rechtsschutzfall um 150 Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren

Welche Wartezeiten gelten für mich?

Keine Wartezeit für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe

Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs-, sowie im Gewerberaum-Rechtsschutz für DEHOGA-Neumitglieder ab dem 02.Januar 2024

Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz-Vorversicherung des Mitglieds.

 

Alle Informationen finden Sie kompakt in unserem Informationsflyer „DEHOGA Saarland. Eine Mitgliedschaft, die schützt.“

Häufig gestellte Fragen

Neben der DEHOGA-Rechtsberatung und der Vertretung vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz, die Sie schon jetzt kostenfrei in Anspruch nehmen können, werden Sie ab dem 1. Januar 2024 über einen Gruppenvertrag automatisch rechtsschutzversichert sein.

Bei einem Gruppenvertrag ist der Verband mit der Gesamtheit seiner Mitglieder der Vertragspartner des Versicherers. Die Mitglieder sind über diesen Gruppenvertrag mitversichert.

Auf diesem Wege können auf der Kostenseite erheblich günstigere Konditionen erreicht werden. Es handelt sich um eine gemeinsame Leistung der Solidargemeinschaft im DEHOGA Saarland.

Ein weiterer Vorteil dieser Solidargemeinschaft ist, dass einzelne Mitglieder auch bei ungünstigem Schadensverlauf nicht ihren Versicherungsschutz verlieren, da der Verband der Versicherungsnehmer ist. Der Verband mit allen Mitgliedern schützt somit das einzelne Mitglied.

Ja, die Landesverbände Hessen (seit 2015), Rheinland-Pfalz (seit 2020), Bayern (seit 2022), Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern (alle ab 2023) haben über die ÖRAG Gruppenversicherungsverträge für Ihre Mitglieder abgeschlossen. Sowohl die Mitglieder wie auch die Verbände berichten von äußerst positiven Erfahrungen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die betriebliche Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsversicherungs-AG in die Mitgliedschaft inkludiert. Die Kosten sind also mit dem Mitgliedsbeitrag 2024 abgedeckt. Ein Auszug aus der Beitragsordnung des DEHOGA Saarland

Nein! Nicht nur die Coronakrise hat gezeigt, dass unsere Betriebe noch besser geschützt und informiert werden müssen. Aus diesem Grund hat die Mitgliederversammlung des DEHOGA Saarland am 20. Juni 2023 eine Beitragsanpassung beschlossen. Durch sie wird der Weg frei, Ihnen ab dem kommenden Jahr deutlich mehr Leistungen bieten zu können. Herzstück dieses Zugewinns an Verbandsleistung ist eine in den integrierte Rechtsschutzversicherung. Daneben gibt es aber noch weitere Vorteile: Dazu zählt etwa der verbesserte Informationsservice. Ebenso profitieren Sie von Projekten, welche die Nachwuchsgewinnung und das Arbeitskräfte-Recruiting vorantreiben. Alle diese Plus-Punkte verursachen Kosten. Und natürlich bleibt es unsere Hauptaufgabe, die Branchenanliegen öffentlichkeitswirksam zu vertreten und zu kommunizieren. Doch auch hier war eine Beitragsanpassung nötig, um den damit verbundenen, stetig steigenden Aufwand zu decken. Nur so kann der Verband weiterhin nachhaltig für das saarländische Gastgewerbe kämpfen und streiten

Da Sie als Einzelmitglied nicht Vertragspartner mit dem Rechtsschutzversicherungspartner des Verbandes werden, können Sie ihre bestehende betriebliche Rechtsschutzversicherung natürlich auch behalten. Es besteht keine ungültige Doppelversicherung.

Alle Mitglieder sollten jedoch ihre eigenständig abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen mit dritten Anbietern auf Überschneidungen mit dem Gruppenvertrag überprüfen lassen. In vielen Fällen werden Sie die entsprechenden Jahresprämien gegebenenfalls erheblich senken können. Da es hierfür keine Musterlösung gibt, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall zunächst Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen.

Sollten Sie schon eine Rechtsschutzversicherung der ÖRAG über einen Partner der SAARLAND Versicherungen haben, so können Sie Ihren dort laufenden Vertrag zum 01.Januar 2024 an den Gruppenvertrag anpassen lassen und somit eine große Prämienersparnis erzielen.

Für weiterführende Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns in der DEHOGA Saarland Geschäftsstelle oder mit Ihrem Versicherungsbetreuer auf.

Sie können zur Absicherung Ihrer gewerblichen Verträge den Firmenvertrags-Rechtsschutz oder den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte zusätzlich absichern. Für ihre gewerblichen Fahrzeuge können Sie den Baustein Verkehrs-Rechtsschutz wählen und Ihren privaten Bereich können Sie selbstverständlich auch mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung abdecken.

Unser Partner, die SaarlandVersicherung klärt mit Ihnen gerne alle Fragen im Zusammenhang mit diesen individuell abschließbaren Zusatz- Bausteinen.

Ihr Ansprechpartner:

Customer Testimonails

Christian Seidel
christian.seidel@saarland-versicherungen.de
0681/601 295

Der direkte Ansprechpartner für rechtliche Themen ist unser Verbandsjurist. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle in Saarbrücken unter 0681 9833350. Wir besprechen den Fall mit Ihnen und stellen den Antrag auf Deckungszusage bei der Versicherung. Diese erhalten Sie dann direkt von der ÖRAG.